Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort´s und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

160524 foto berichtZur Information und Diskussion über dieses Thema hatte das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 24. Mai 2016 in den Infoladen Zittau eingeladen.

Als Gesprächspartner standen Kreis- und Stadtrat Jens Thöricht (DIE LINKE), Rechtsanwalt Gregor Janik sowie Tina Hentschel, Mitglied der Elternvertretung in einer kommunalen Kita, zur Verfügung.

Zu Beginn des Themenabends wurde ein Überblick über die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen gegeben. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 20 bis 23 %, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 20 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten.

Gerade für Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge durch das Jugendamt des Kreises übernommen werden. Hier berichtete eine Erzieherin jedoch, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, entsprechende Anträge auszufüllen und einzureichen. Als mögliche Antwort auf diese Problemlage wurde die Idee geboren, dass sich Jobcenter und Jugendamt austauschen. Damit könnte eine Antragstellung auf Kostenübernahme vereinfacht oder ganz hinfällig werden. Diese Idee wird an die Gremien des Kreistages herangetragen.

Letztendlich musste resümiert werden, dass die Eltern selbst keine Möglichkeit haben, auf die Höhe der Elternbeiträge Einfluss zu nehmen. Der Freistaat sollte seinen Landeszuschuss pro Kind und Jahr überprüfen, ob dieser in der aktuellen Höhe noch zeitgemäß ist.

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