Posted on Oktober 26th, 2023 by Admin | Kommentare deaktiviert für Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Zur Information und Diskussion über dieses Thema hatte das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 25.10.2023 in den Infoladen Zittau eingeladen.
Als Gesprächspartner standen Kreistrat Jens Hentschel-Thöricht (DIE LINKE) und Rechtsanwalt Gregor Janik zur Verfügung.
Zu Beginn des Themenabends wurde ein Überblick über die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen gegeben. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 15 bis 23 Prozent der erforderlichen Personal- und Sachkosten je Platz und Monat, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 15 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten – den Gemeindeanteil.
Auch die „unbezahlbare Erlaubnis“ den Elternbeitragssatz von für das letzte Kita-Jahr beitragsfrei stellen zu können ist nicht mehr oder weniger als Augenwischerei. Der größte Teil der sächsischen Kommunen können sich dies aufgrund ihrer Finanzausstattung nicht leisten. Hier musst dringend eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes im Freistaat durch den Sächsischen Landtag beschlossen werden. Für die Umsetzung dieser „Kann-Regelungen“ braucht es ein gemeinsames Wollen, von Freistaat und Kommunen.
Gerade für Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge durch das Jugendamt des Kreises übernommen werden. Hier berichtete eine Erzieherin jedoch, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, entsprechende Anträge auszufüllen und einzureichen. Als mögliche Antwort auf diese Problemlage wurde die Idee geboren, dass sich Jobcenter und Jugendamt austauschen. Damit könnte eine Antragstellung auf Kostenübernahme vereinfacht oder ganz hinfällig werden. Diese Idee wird an die Gremien des Kreistages herangetragen.
Auch einige Einflussmöglichkeiten auf die Gesamtkosten der Kita-Einrichtungen und somit auf die Höhe der Elternbeiträge wurden beraten. So kann durchaus der Verwaltungskostenanteil und die Höhe der zu erbringenden Eigenmittel der Kita-Betreiber hinterfragt werden. Gerade im Grenzgebiet stellt sich zunehmend die Frage, wer für Kinder mit Wohnsitz im Ausland den Gemeindeanteil bei den Kita-Kosten bezahlt. Dieser kann derzeit nicht an die polnischen bzw. tschechischen Kommunen weitergegeben werden. Letztendlich belastet auch dieser die Elternbeiträge und den kommunalen Haushalt. Hier ist die Bundesregierung gefordert, binationale Abkommen diesbezüglich zu schließen.
Letztendlich musste resümiert werden, dass die Eltern selbst keine Möglichkeit haben, auf die Höhe der Elternbeiträge Einfluss zu nehmen.
Posted on September 25th, 2023 by Admin | Kommentare deaktiviert für Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort´s und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Die Eltern sollen bzw. müssen Beiträge zur teilweisen Deckung der Betriebskosten zahlen. Zuviel? Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten – den Gemeindeanteil. Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es und wer entscheidet?
Zur Information und Diskussion über das Thema lädt das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 25. Oktober 2023 um 17:00 Uhr in den Infoladen Zittau (Äußere Weberstraße 2) ein.
Als Gesprächspartner konnten Kreisrat Jens Hentschel-Thöricht (DIE LINKE) und Rechtsanwalt Gregor Janik gewonnen werden.
„Diese Veranstaltung wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.“
Posted on Februar 15th, 2019 by Admin | Kommentare deaktiviert für Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort´s und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Der Freistaat
Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch
Zahlung eines Landeszuschusses. Die Eltern sollen bzw. müssen Beiträge zur
teilweisen Deckung der Betriebskosten zahlen. Zuviel? Und die Kommune trägt die
übrigen Betriebskosten. Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es und wer
entscheidet?
Zur Information und Diskussion über das Thema lädt das
kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 12. März 2019 um 17:00 Uhr in den
Infoladen Zittau (Äußere Weberstraße 2) ein.
Als Gesprächspartner konnten Kreis- und Stadtrat Jens
Thöricht (DIE LINKE), Rechtsanwalt Gregor Janik und die ehemalige Tagesmutter
Susanne Kapron gewonnen werden.
„Diese
Veranstaltung wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den
Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.“
Posted on November 21st, 2017 by Admin | Kommentare deaktiviert für Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort´s und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Zur Information und Diskussion über dieses Thema hatte das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 20. November 2017 in den Infoladen Zittau eingeladen.
Als Gesprächspartner standen Kreis- und Stadtrat Jens Hentschel-Thöricht (DIE LINKE) und Rechtsanwalt Gregor Janik zur Verfügung.
Zu Beginn des Themenabends wurde ein Überblick über die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen gegeben. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 20 bis 23 %, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 20 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten.
Gerade für Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge durch das Jugendamt des Kreises übernommen werden. Hier berichtete eine Erzieherin jedoch, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, entsprechende Anträge auszufüllen und einzureichen. Als mögliche Antwort auf diese Problemlage wurde die Idee geboren, dass sich Jobcenter und Jugendamt austauschen. Damit könnte eine Antragstellung auf Kostenübernahme vereinfacht oder ganz hinfällig werden. Diese Idee wird an die Gremien des Kreistages herangetragen.
Letztendlich musste resümiert werden, dass die Eltern selbst keine Möglichkeit haben, auf die Höhe der Elternbeiträge Einfluss zu nehmen. Der Freistaat sollte seinen Landeszuschuss pro Kind und Jahr überprüfen, ob dieser in der aktuellen Höhe noch zeitgemäß ist. Besser noch, darin waren sich alle einig, sollte der Besuch der Kindertageseinrichtungen – wie in anderen Bundesländern – für Eltern gebührenfrei sein.
Posted on Oktober 30th, 2017 by Admin | Kommentare deaktiviert für Elternbeiträge in den Kita’s und Hort’s steigen… Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 20 bis 23 %, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 20 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten. Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es und wer entscheidet?
Zur Information und Diskussion über das Thema lädt das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 20. November 2017 um 18:00 Uhr in den Infoladen Zittau (Äußere Weberstraße 2) ein.
Als Gesprächspartner konnten Kreis- und Stadtrat Jens Hentschel-Thöricht (DIE LINKE), Rechtsanwalt Gregor Janik sowie weitere politische Entscheidungsträger gewonnen werden.
Posted on Mai 25th, 2016 by Admin | Kommentare deaktiviert für Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort´s und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Zur Information und Diskussion über dieses Thema hatte das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 24. Mai 2016 in den Infoladen Zittau eingeladen.
Als Gesprächspartner standen Kreis- und Stadtrat Jens Thöricht (DIE LINKE), Rechtsanwalt Gregor Janik sowie Tina Hentschel, Mitglied der Elternvertretung in einer kommunalen Kita, zur Verfügung.
Zu Beginn des Themenabends wurde ein Überblick über die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen gegeben. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 20 bis 23 %, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 20 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten.
Gerade für Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge durch das Jugendamt des Kreises übernommen werden. Hier berichtete eine Erzieherin jedoch, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, entsprechende Anträge auszufüllen und einzureichen. Als mögliche Antwort auf diese Problemlage wurde die Idee geboren, dass sich Jobcenter und Jugendamt austauschen. Damit könnte eine Antragstellung auf Kostenübernahme vereinfacht oder ganz hinfällig werden. Diese Idee wird an die Gremien des Kreistages herangetragen.
Letztendlich musste resümiert werden, dass die Eltern selbst keine Möglichkeit haben, auf die Höhe der Elternbeiträge Einfluss zu nehmen. Der Freistaat sollte seinen Landeszuschuss pro Kind und Jahr überprüfen, ob dieser in der aktuellen Höhe noch zeitgemäß ist.
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