Elternbeiträge in den Kita’s und Hort’s steigen… Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 20 bis 23 %, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 20 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten. Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es und wer entscheidet?

Zur Information und Diskussion über das Thema lädt das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 20. November 2017 um 18:00 Uhr in den Infoladen Zittau (Äußere Weberstraße 2) ein.

Als Gesprächspartner konnten Kreis- und Stadtrat Jens Hentschel-Thöricht (DIE LINKE), Rechtsanwalt Gregor Janik sowie weitere politische Entscheidungsträger gewonnen werden.

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