Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ (KdU) und ihre Auswirkungen auf die Betroffenen im Landkreis Görlitz
Zur Diskussion über das Thema folgten einige Interessierte der Einladung des kommunalpolitischen Forum Sachsen e.V. am 12. November 2015 in den Infoladen Zittau.
Zu Beginn des Themenabends informierte der Zittauer Kreis- und Stadtrat Jens Thöricht (DIE LINKE) über die jetzige Verwaltungsrichtlinie „Kosten der Unterkunft“. Im Februar 2015 wurde diese dem Kreistag zur Kenntnis gegeben. Zwei Hauptkritikpunkte an der vorgelegten Verwaltungsrichtlinie gab es und gibt es bis heute. Zum einen, dass die Mitglieder des Kreistages diese nur zur Kenntnis nehmen sollten und es sich um keine Satzung handelt, die der Kreistag beschließt. Zum anderen waren die Wohnungsbauunternehmen nach unserer Erkenntnis nicht oder nur kaum in den Entstehungsprozess eingebunden. Mittlerweile werden Betroffene aufgefordert, ihre Kosten zu senken. Die Sächsische Zeitung berichtete von 1600 Betroffenen.
Rechtsanwalt Gregor Janik, der sich auf das Sozialrecht und die Thematik Hartz IV spezialisiert hat, erläuterte seine rechtliche Einschätzung zur Richtlinie. Nach seiner Ansicht hat diese keine juristische Bindungswirkung, noch sei sie rechtskonform erlassen worden. Erste Klagen gegen diese seien bereits anhängig, so der Anwalt.
Nachdem einige Betroffene ihre Erfahrung mit der neuen Richtlinie schilderten, verlas Thöricht eine Stellungnahme der Geschäftsführerin der Zittau Wohnbaugesellschaft. Sie hat größte Bedenken bei dem in der Richtlinie eingeflossenen Ansatz der Betriebskostenvorauszahlung. Deshalb wünscht sich die Geschäftsführerin, dass die Kalkulation dieser in der Richtlinie zeitnah nach Abrechnung zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen ist.
Durch die teilweise Absenkung der übernommenen Kosten bei größeren Wohnungen zahlen etliche Mieter den Differenzbetrag zwischen Miete und übernommenen Kosten aus ihrem Regelsatz Hartz IV. Da dies scheinbar nicht immer leistbar ist, treten verstärkt Mietschuldenprobleme auf. Rechtsanwalt Janik machte hier deutlich, dass im Regelsatz kein Betrag für eine Mietteilzahlung vorgesehen ist.
Auf Änderungswünsche in Bezug auf die Richtlinie angesprochen, äußert die Wohnbaugesellschaft:
„Eine zeitnahe Überprüfung der Kaltmieten und Teilmieten sowie die Einbeziehung der Wohnungsbauunternehmen im Landkreis bei der Überprüfung.“
Zum Abschluss der Diskussionsrunde ermunterten die Referenten, die Bescheide des Jobcenters genau zu prüfen. Dazu bietet Kreisrat Thöricht und Rechtsanwalt Janik regelmäßig Bürgersprechstunden und Sozialberatung an.
Auf politischer Ebene wird sehr genau darauf geachtet werden, dass der Landkreis die Richtlinie evaluiert – dies wurde im Februar 2015 versprochen. Doch vielleicht kommt es gar nicht dazu, wenn Gerichte die Ansicht der Anwälte folgen, dass diese nicht rechtskonform ist. Dann müsste sich der Landkreis erneut Gedanken machen.
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