„Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis“ oder „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

150219 VA VersammlungsrechtDies war das Thema des Seminars, zu dem das Kommunalpolitische Forum Sachsen (KFS) am 19. Februar 2015 in den Infoladen Zittau eingeladen hatte. 16 interessierten Bürgerinnen und Bürger folgten den Ausführungen des Referenten Jens Thöricht.

Thöricht stellte die Grundlagen des Versammlungsrechts, insbesondere das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und die Reichweite des Konzentrationsgrundsatzes vor. Als Anmelder einiger Demonstrationen und Kundgebungen informierte er praxisbezogen über die allgemeinen Regeln des sächsischen Versammlungsgesetzes, die Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsbehörde, die Stellung des Versammlungsleiters und der Ordner sowie das Anwesenheitsrecht der Polizei bei Versammlungen in geschlossenen Räumen.

Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Möglichkeit ihre Fragen zum Thema zu stellen. Vermummungsverbot, unterschiedliche Demonstrationsarten und Taktiken aber auch der Schutz des Versammlungsanmeldenden waren nur einige Themen, die dabei angesprochen wurden.

Im Anschluss an das Seminar sagten einige Teilnehmende, dass sie sich vorstellen können, zukünftig als Versammlungsleiter_in aufzutreten.

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