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Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis

Posted on Januar 11th, 2018 by Admin  |  Kommentare deaktiviert für Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis

Montag, 05. Februar 2018, 18:30 Uhr, Infoladen Zittau (Äußere Weberstr. 2)

 „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

Oft hören politisch Aktive diese Frage von Menschen, die für oder gegen demonstrieren wollen und sich selbst mit dem Versammlungsrecht nicht oder nur wenig auskennen.

Es werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, insbesondere das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und die Reichweite des Konzentrationsgrundsatzes erläutert.

Der Referent Jens Hentschel-Thöricht, Anmelder etlicher Demonstrationen und Kundgebungen, stellt praxisnah die allgemeinen Regeln des sächsischen Versammlungsgesetzes, Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsbehörde, die Stellung des Versammlungsleiters und der Ordner sowie das Anwesenheitsrecht der Polizei bei Versammlungen in geschlossenen Räumen dar. Unterstützt wird er dabei von Rechtsanwalt Gregor Janik.

Ziel des Seminars ist mitunter, Fragen zu beantworten und die Bedenken selbst als Versammlungsleiter*in aufzutreten, abzubauen.

„Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis“ oder „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

Posted on Februar 20th, 2015 by Admin  |  Kommentare deaktiviert für „Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis“ oder „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

150219 VA VersammlungsrechtDies war das Thema des Seminars, zu dem das Kommunalpolitische Forum Sachsen (KFS) am 19. Februar 2015 in den Infoladen Zittau eingeladen hatte. 16 interessierten Bürgerinnen und Bürger folgten den Ausführungen des Referenten Jens Thöricht.

Thöricht stellte die Grundlagen des Versammlungsrechts, insbesondere das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und die Reichweite des Konzentrationsgrundsatzes vor. Als Anmelder einiger Demonstrationen und Kundgebungen informierte er praxisbezogen über die allgemeinen Regeln des sächsischen Versammlungsgesetzes, die Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsbehörde, die Stellung des Versammlungsleiters und der Ordner sowie das Anwesenheitsrecht der Polizei bei Versammlungen in geschlossenen Räumen. Read the rest of this entry »