„Frauenschutz – lästige Pflichtaufgabe?“
Der Landkreis Görlitz und der Freistaat Sachsen sollen den Frauenschutz sicherstellen. Doch macht er dies auch beziehungsweise muss er das überhaupt?
Nicht nur diese Frage wurde am 8. März 2013 im Infoladen Zittau mit über dreißig Frauen diskutiert. Zu der Diskussionsrunde hatte das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. eingeladen. Nachdem das „projekTTheater Zittau“ die Wichtigkeit des Themas mit einer kleinen Darbietung veranschaulicht hatte, nahmen die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz Ines Fabisch und Heiderose Gläß, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag auf dem Podium Platz.
Der freie Journalisten und selbst Kreisrat, Jens Thöricht, moderierte die Diskussion und stellte zu Beginn die Frage, „Wozu brauchen wir eigentlich Frauenschutz-Häuser – so etwas gab es doch früher nicht – oder doch?“. Frau Fabisch und Frau Gläß waren sich einig, dass es schon immer Gewalt an Frauen gegeben hatte, nur früher wurde weniger darüber öffentlich berichtet.
Etliche Fragen aus dem Publikum regte die Diskussion an. Dass Gewalt, vor allem an Frauen, in allen sozialen gesellschaftlichen Schichten vorkommt berichtete die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz. Es gäbe zwar auch Gewalt an Männern, doch diese sei äußerst gering und die Betroffenen schämen sich meist Hilfe zu suchen.
Wie immer ist Frauenschutz auch an finanzielle Mittel und auch eine politische Einsicht der Notwendigkeit gekoppelt. Da es sich um eine freiwillige Aufgabe der Kommunen handelt, gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Der Landkreis Görlitz bezahlt die Träger der Frauenschutzeinrichtungen nach einem Fachleistungsstundenmodell. Dieses birgt Risiken für die Träger, da diese nicht wissen, wie oft ihr Hilfsangebot in Anspruch genommen werden muss. Deshalb machte Frau Fabisch wie auch die Löbauer Landtagsabgeordnete Heiderose Gläß deutlich, dass Frauenschutz eine Bundesaufgabe sein sollte. Diese sollte über ein einheitliches deutschlandweit geltendes Finanzierungsmodell ausreichend sichergestellt werden durch den Bund.
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