Zu hohe Entgelte bei Pfändungsschutzkonto zurückfordern – Formular im Infoladen Zittau erhältlich
Das Team vom Infoladen-Zittau begrüßt, das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13. November 2012, wonach Banken und Sparkassen künftig keine übertrieben hohen Gebühren für sogenannte Pfändungsschutzkonten („P-Konten“) erheben dürfen.
Nachdem nun Rechtsklarheit herrscht, haben die Nutzer eines P-Kontos die Möglichkeit, zu viel gezahlte Gebühren zurück zu verlangen. „Um dies zu beantragen, stellt der Infoladen-Zittau ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.“, teilt Elisabeth Böhme vom Infoladen Zittau mit.