16.08.2012 Themenabend: Parteienverbot – sinnvoll oder nur Ablenkung?
Über dieses Themen wird am 16. August 2012 um 18 Uhr im Infoladen Zittau (Äußere Weberstr. 2) diskutiert. Eine rechtliche Einschätzung wird der Zittauer Rechtswanwalt Gregor Janik geben.
In der Bundesrepublik wurden bisher lediglich zwei Parteien durch das Bundesverfassungsgericht verboten: 1952 die “Sozialistische Reichspartei” (SRP), die als Nachfolgepartei der NSDAP verboten wurde und 1956 im Zuge des Kalten Krieges die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Das Parteienverbot der SRP führte zwar in den 50er Jahren zu einer Zersplitterung der damaligen rechten Szene in Kleinstparteien, die dann aber 1964 wieder zu einer neuen Partei zusammenfanden: der NPD.
Über Sinn und Unsinn eines Parteienverbots wird sich streiten lassen, vor allem aus historischer Erfahrung. Zu beachten ist, dass ein Parteienverbot sehr schnell auch gegen linke Kräfte angewandt werden könnte.