März 2014: Refugees welcome! Versuchte Kriminalisierung scheitert

Am 2. November 2013 folgten etwa 600 – 700 Menschen den Aufruf der Initiative Sächsischer Antira- und Antifa-Gruppen und demonstrierten gegen einen sogenannten „Lichtllauf“ der NPD. 1  Sie folgten damit dem Aufruf, indem es unter anderem hieß: „Doch wir werden nicht tatenlos zusehen, weil wir nicht warten dürfen, bis sich das Unfassbare wiederholt. Weil wir nicht warten dürfen, bis die Rassist_innen ihren Worten Taten folgen lassen, und der Hass wieder in Gewalt umschlägt. In diesem Moment ist es die verdammte Pflicht eines jeden Menschen, der auch nur einen Funken Anstand in sich trägt, sich schützend vor jene zu stellen, die mit der Fackel bedroht werden. Und es ist unsere Pflicht all jene mit allen Mitteln in die Schranken zu weisen, die mit verachtenswertem Hass geistige oder tatsächliche Feuer legen. In Rackwitz. In Berlin-Hellersdorf. In Greiz. Und jetzt auch in Schneeberg!“ Schon während der Demonstration versuchte die Polizei immer wieder zu provozieren. Mal waren es angeblich zu lange Transparenttragestangen, mal zu lange Transparente. Die Polizei wollte das Laufen in Ketten untersagen und stoppte die Demo. Die Demo setzte sich durch.

Am 11. Dezember 2013 wurde dem Anmelder der Demonstration vorgehalten, gegen das sächsische Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Angeblich seien Transparenttragestangen zu lang gewesen und hätten gegen die Auflagen verstoßen. Gemäß dem Leitspruch der Roten Hilfe „Anna und Arthur halten das Maul“2 wurde eine Aussage dazu verweigert. Nun wurde per 24. Februar 2014 mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt ist. Dazu lässt sich folgenden feststellen: Während mehrere hunderte Rassisten gegen Flüchtlinge demonstrieren, Journalisten bedroht und angegriffen werden3, haben Beamte der sächsischen Bereitschaftspolizei nicht anderes zu tun, als die ordnungsgemäße Länge von Transparenttragestangen anzuzweifeln. Ohne einen Beweis wurde eine Anzeige gestellt. Der Chemnitzer Staatsanwaltschaft war dies scheinbar bewusst, so dass das Verfahren eingestellt wurde.

Eine besondere Brisanz erhält der Kriminalisierungsversuch vor dem Hintergrund, dass Sachsen im Jahr 2013 Spitzenreiter bei den rechtsmotivierten Angriffen auf Flüchtlingsheime war. Zehn der bundesweit 58 Angriffe erfolgte im Freistaat. Der Sächsische Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass die Dunkelziffer der Angriffe deutlich höher sein könnte, da von der Polizei nur Angriffe gezählt werden, die klar als rechtsmotiviert eingeordnet werden können.4

Der Tamara Bunke Verein – Verein zur internationalen Jugendverständigung e.V. stellt sein Konto für Spenden zur Begleichung der entstanden Anwaltskosten zur Verfügung. Spenden können unter dem Stichwort „Schneeberg Repression“ an die nachfolgende Bankverbindung überwiesen werden:
Inhaber: Tamara Bunke Verein
Iban: DE20 8505 0100 3000 0825 80 BIC: WELADED1GRL (Zittau) Bank: Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

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