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„Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis“ oder „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

Posted on Februar 6th, 2018 by Admin  |  Kommentare deaktiviert für „Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis“ oder „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

Dies war das Thema des Seminars, zu dem das Kommunalpolitische Forum Sachsen (KFS) am 5. Februar 2018 im Infoladen Zittau.  

Hentschel-Thöricht stellte die Grundlagen des Versammlungsrechts, insbesondere das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und die Reichweite des Konzentrationsgrundsatzes vor. Als Anmelder einiger Demonstrationen und Kundgebungen informierte er praxisbezogen über die allgemeinen Regeln des sächsischen Versammlungsgesetzes, die Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsbehörde, die Stellung des Versammlungsleiters und der Ordner sowie das Anwesenheitsrecht der Polizei bei Versammlungen in geschlossenen Räumen.

Auf neuere Auslegungen des Versammlungsrechts, aktuelle Urteile und weitere rechtliche Aspekte wie etwa das Vermummungsverbot ging Rechtsanwalt Gregor Janik ein.

Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Möglichkeit ihre Fragen zum Thema zu stellen. Vermummungsverbot, unterschiedliche Demonstrationsarten und Taktiken aber auch der Schutz des Versammlungsanmeldenden waren nur einige Themen, die dabei angesprochen wurden.

„Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

Posted on Januar 17th, 2015 by Admin  |  Kommentare deaktiviert für „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

VersamlungsrechtOft hören politisch Aktive diese Frage von Menschen, die für oder gegen etwas demonstrieren wollen und sich selbst mit dem Versammlungsrecht nicht oder nur wenig auskennen.

In diesem Seminar werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, insbesondere das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und die Reichweite des Konzentrationsgrundsatzes erläutert.

Der Referent Jens Thöricht, Anmelder etlicher Demonstrationen und Kundgebungen, stellt praxisnah die allgemeinen Regeln des sächsischen Versammlungsgesetzes, Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsbehörde, die Stellung des Versammlungsleiters und der Ordner sowie das Anwesenheitsrecht der Polizei bei Versammlungen in geschlossenen Räumen dar.

Ziel des Seminars ist, Fragen zu beantworten und die Bedenken selbst als Versammlungsleiter*in aufzutreten, abzubauen.