„Umgang mit Rechtspopulisten in kommunalen Vertretungskörperschaften“

Rechtspopulisten_fbZu Diskussion über das Thema „Umgang mit Rechtspopulisten in kommunalen Vertretungskörperschaften“ lädt das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 14. April 2015 um 18:30 Uhr in den Infoladen Zittau ein.

Als Gesprächspartner konnte der demokratiepolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag Lutz Richter, Markus Kemper und Petra Schickert vom Mobilen Beratungsteam (MBT) – Regionalbüro Mitte-Ost und Jens Thöricht, Kreis- und Stadtrat der LINKEN gewonnen werden.

 

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen. In entsprechenden Fällen machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch.

Ergänzung zur Antidiskriminierungsregel:

Mit dieser Ausschlussregel kann der Veranstalter die ausgeschlossenen Personen hindern, an der Veranstaltung teilzunehmen. Betreten sie Versammlungen trotzdem, liegt widerrechtliches Eindringen i.S.v. § 123 StGB vor, wogegen dem Veranstalter Notwehrrecht zusteht. Das Grundgerecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG wird durch das Friedlichkeits- und Waffenlosigkeitsgebot aus Art. 8/1 GG begrenzt. Der Begriff Friedlichkeit umfasst dabei das Verbot von Handlungsweisen mit entsprechender Gefährlichkeit, wie Gewaltanwendungen gegen Personen und Sachen. Dies schließt aktive körperliche Gewalt von einiger Aggressivität bzw. dahingehendes Bestreben ein. (vgl. Art. 8/1 GG und Schönstedt, s.231)

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