Wie entwickeln sich die Elternbeiträge in den Kita´s und Hort und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Zur Information und Diskussion über dieses Thema hatte das kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. am 25.10.2023 in den Infoladen Zittau eingeladen.
Als Gesprächspartner standen Kreistrat Jens Hentschel-Thöricht (DIE LINKE) und Rechtsanwalt Gregor Janik zur Verfügung.
Zu Beginn des Themenabends wurde ein Überblick über die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen gegeben. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Zahlung eines Landeszuschusses. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll 15 bis 23 Prozent der erforderlichen Personal- und Sachkosten je Platz und Monat, für einen Kindergarten- oder Hortplatz 15 bis 30 % der gemeindedurchschnittlichen Betriebskosten für die jeweilige Einrichtungsart betragen. Und die Kommune trägt die übrigen Betriebskosten – den Gemeindeanteil.
Auch die „unbezahlbare Erlaubnis“ den Elternbeitragssatz von für das letzte Kita-Jahr beitragsfrei stellen zu können ist nicht mehr oder weniger als Augenwischerei. Der größte Teil der sächsischen Kommunen können sich dies aufgrund ihrer Finanzausstattung nicht leisten. Hier musst dringend eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes im Freistaat durch den Sächsischen Landtag beschlossen werden. Für die Umsetzung dieser „Kann-Regelungen“ braucht es ein gemeinsames Wollen, von Freistaat und Kommunen.
Gerade für Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge durch das Jugendamt des Kreises übernommen werden. Hier berichtete eine Erzieherin jedoch, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, entsprechende Anträge auszufüllen und einzureichen. Als mögliche Antwort auf diese Problemlage wurde die Idee geboren, dass sich Jobcenter und Jugendamt austauschen. Damit könnte eine Antragstellung auf Kostenübernahme vereinfacht oder ganz hinfällig werden. Diese Idee wird an die Gremien des Kreistages herangetragen.
Auch einige Einflussmöglichkeiten auf die Gesamtkosten der Kita-Einrichtungen und somit auf die Höhe der Elternbeiträge wurden beraten. So kann durchaus der Verwaltungskostenanteil und die Höhe der zu erbringenden Eigenmittel der Kita-Betreiber hinterfragt werden. Gerade im Grenzgebiet stellt sich zunehmend die Frage, wer für Kinder mit Wohnsitz im Ausland den Gemeindeanteil bei den Kita-Kosten bezahlt. Dieser kann derzeit nicht an die polnischen bzw. tschechischen Kommunen weitergegeben werden. Letztendlich belastet auch dieser die Elternbeiträge und den kommunalen Haushalt. Hier ist die Bundesregierung gefordert, binationale Abkommen diesbezüglich zu schließen.
Letztendlich musste resümiert werden, dass die Eltern selbst keine Möglichkeit haben, auf die Höhe der Elternbeiträge Einfluss zu nehmen.