„Frauenschutz – Pflicht oder Freiwillig und wie sieht es mit der Finanzierung aus?“

160229 vaFrauen und Männer sind  gleichberechtigt – so steht es im Grundgesetz. Sind sie auch gleichgestellt?
Gibt es bei uns in der Provinz Sexismus und Übergriffe auf Frauen oder ist das ein „Großstadtphänomen“? Ist Gewalt in Familien reine Privatsache oder hat der Landkreis Görlitz die Pflicht, den Schutz von Frauen und Kindern sicherzustellen? Und wird dieser ausreichend finanziert?

Zu dieser Thematik hatte das Kommunalpolitische Forum Sachsen am 29. Februar 2016 in den Infoladen Zittau eingeladen. Als Referenten konnten Heiderose Gläß, ehemalige gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag sowie Jens Thöricht, Stadt- und Kreisrat der LINKEN begrüßt werden. Leider musste die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz, Frau Ines Fabisch krankheitsbedingt kurzfristig absagen.

Zu Beginn der Diskussionsrunde stellten Jens Thöricht und Heiderose Gläß die Situation des Frauenschutzes im Landkreis und darüber hinaus im Freistaat dar. Seit Jahren wird die kommunale Pflichtaufgabe im seltener von Kommunen und Kreisen betrieben. Nahezu flächendeckend haben Vereine die Trägerschaft von Frauenschutzeinrichtungen übernommen.
Die Aufgaben der Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. So ist die rechtliche und psychologische Betreuung der Hilfesuchenden immer wichtiger geworden, Frauen mit Migrationshintergrund suchen vermehrt Hilfe. Die Barrierefreiheit ist oftmals nicht gegeben und bringt für Hilfesuchende mit Beeinträchtigungen zusätzliche Hürden.

Das die Finanzierung des Frauenschutzes bundeseinheitlich nicht geregelt ist, stellt die Träger der Einrichtungen vor entsprechende Herausforderungen. Während im Landkreis Görlitz verschiedene Pauschalen und Fachleistungsstunden durch den Landkreis bezahlt werden, gibt es im Landkreis Bautzen eine Pauschale. Dies macht das Betreiben der Einrichtung für den Träger kalkulierbarer.

Ein anwesender Schwimmmeister fragte „Wo kann ich mich denn hinwenden, wenn ich Belästigungen im Schwimmbad feststelle?“. Beide Referenten informierten, dass nicht nur die Polizei eine Möglichkeit ist, sondern auch die Interventionsstelle.
Die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Oberlausitz-Niederschlesien arbeitet seit Juni 2006 in freier Trägerschaft des Frauenschutzhaus Bautzen e.V. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle sind im Einzugsgebiet der Polizeidirektion Görlitz tätig, welche die Landkreise Bautzen und Görlitz umfasst. Das Angebot der Interventionsstelle richtet sich an volljährige Frauen und Männer, welche durch ihre Partnerin/ihren Partner, die Eltern, die eigenen erwachsenen Kinder, andere Verwandte oder Bekannte im häuslichen Umfeld von körperlicher und/oder seelischer Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Auch von Stalking betroffene Frauen und Männer finden durch die Interventionsstelle Unterstützung. Zu erreichen ist die Interventionsstelle unter Telefon 03591/275824.

Zum Schluss wurden deutliche Forderungen bzw. Wünsche durch Mitarbeiter von Frauenschutzeinrichtungen und dem interessierten Publikum formuliert:
Die Kinder der Hilfesuchenden sollen als Mitbetroffene von Gewalt deutlich mehr beachtet werden.
Es darf keine Stigmatisierung der Hilfesuchenden geben, denn es kann leider Jeden treffen.
Das Thema muss im wieder in die Öffentlichkeit getragen werden, damit es kein „Tabuthema“ ist und der Frauenschutz die entsprechende notwendige Unterstützung erfährt.

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